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Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten:

Hier sind Fragen des Personalmanagements betroffen.
Unterschiedlich ist in diesem Bereich der Umfang der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Oft muss er lediglich über Planungen des Arbeitgebers informiert werden oder beratend hinzugezogen werden. Bei der Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen und Formulararbeitsverträgen zum Beispiel muss er ausdrücklich zustimmen.

Beispielhaft sind folgende Bereiche zu nennen:

  • Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen
  • Berufliche Bildung und betriebliche Bildungsmaßnahmen
  • Stellenausschreibungen
  • Personalfragebögen, Formulararbeitsverträge

Wichtigster Bereich ist die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen.
Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat zu hören, eine ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung ist immer unwirksam.
Der Betriebsrat kann in bestimmten Fällen einer Kündigung widersprechen.
In besonderen Fällen, wie zum Beispiel der Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, muss der Betriebsrat sogar zustimmen.

Die Kenntnis der detaillierten Regelungen des Gesetzgebers in diesem Bereich ist unverzichtbar, sind doch Formvorschriften und Fristen zwingend zu beachten. Im übrigen stehen hier die Arbeitsplätze Ihrer Kollegen auf dem Spiel. Der Besuch von Seminaren zu diesem Thema ist dringend zu empfehlen.

In diesem Aufgabengebiet sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten relativ gering, ist doch hier der Bereich der "freien Unternehmersphäre" betroffen.
Sind bei bestimmten Maßnahmen allerdings wesentliche Nachteile für die Belegschaft zu befürchten, wie beispielsweise die Minderung des Arbeitsverdiensts, längere Anfahrtszeiten oder höhere Fahrtkosten, so ist der Betriebsrat zu unterrichten, es müssen Sozialpläne erstellt oder ein anderer Interessenausgleich gefunden werden.

Beispiele in diesem Bereich sind:

  • Einstellungen und Stilllegungen ganzer Betriebe oder Betriebsteile
  • Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen
  • Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden oder Fertigungsverfahren
  • Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben
  • Personalabbau (hier ist ein Sozialplan zwingend vorgeschrieben)


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