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8. Wie führe ich die Betriebsratswahl im Einzelnen durch?

Zwei Verfahren stehen zur Verfügung, das reguläre Wahlverfahren und das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren. Welches Verfahren im Betrieb zulässig ist, hängt von der Größe des Betriebes ab.
  • Bei 5 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern: vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren
  • Bei 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern: reguläres Wahlverfahren oder Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, das vereinfachte Wahlverfahren durchzuführen (hier muss also der Arbeitgeber einverstanden sein)
  • Bei mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern: reguläres Wahlverfahren

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