Nicht nur Altpapier sammeln
Der Gesetzgeber hat 2001 den Umweltschutz als Aufgabe des Betriebsrats in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen. Seit den achtziger Jahren war dies immer wieder von den Gewerkschaften gefordert worden.
Damit hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei betriebsinternen Umweltschutzfragen. Gemeint sind die konkreten Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern. Sie sind aufgerufen, die Arbeitsbedingungen im Betrieb durch konkrete Vorschläge zu verbessern. Ziele können die Senkung eventueller Lärm- oder Schadstoffemissionen oder die Abfallvermeidung sein. Ob es um die Reduzierung von giftigen Lösungsmitteln bei der Reinigung von Maschinen oder um die Einführung von Recycling Papier zum Kopieren geht, dem Einfallsreichtum von Betriebsräten sind in diesem Bereich keine Grenzen gesetzt.
Wichtigste Instrumente bei der Umsetzung der neuen Aufgabe sind freiwillige Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber und die Bildung von Umweltarbeitskreisen in den Betrieben. Die Arbeitskreise können Ideen Einzelner aufgreifen, zu Konzepten ausarbeiten und dem Arbeitgeber vorlegen.
Neue Informations- und Beteiligungsrechte für Betriebsräte
Bei allen umweltrelevanten Fragen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat hinzuziehen und informieren. Umweltauflagen der zuständigen Behörden sind bekannt zu geben. Einmal im Jahr muss der Arbeitgeber auf einer Betriebsversammlung einen Bericht über Fragen des Umweltschutzes im Betrieb vorlegen. Die Betriebsräte dürfen den Bericht des Umweltschutzbeauftragten der Firma oder den Umweltbetriebsprüfungsbericht einsehen.
Nur wenige Betriebsräte fühlen sich im Umweltschutzbereich ausreichend informiert, stellte die Gewerkschaft ver.di 2001 bei einer Umfrage unter Betriebsräten fest. Im allgemeinen sind Betriebsräte wesentlich besser über allgemeine Unternehmensziele als über umweltbezogene Unternehmensentwicklungen informiert. Dies kann sich ändern. Die rechtlichen Möglichkeiten dafür sind gegeben.
Umfassende Grundausbildung im Umweltschutzbereich notwendig
Den Mitarbeitern und Betriebsräten steht ein Anspruch auf eine umfassende Grundausbildung im Bereich des Umweltrechtes und des betrieblichen Umweltschutzes zu. "Der DGB sieht die Arbeitgeber in der Pflicht, die Beschäftigten und ihre Interessenvertreter besser zu informieren, stärker zu beteiligen und ausreichend zu qualifizieren." So Heinz Putzhammer, geschäftsführender Bundesvorstand des DGB.
Das DGB-Bildungswerk Bayern bietet schon seit zwei Jahren Seminare in diesem Bereich an. Diese Seminare vermitteln zum Beispiel, wie man Umweltmanagementsysteme für Betriebe entwickelt und sie in den Unternehmen umsetzt. Wie kann man langfristig und systematisch Ressourcen einsparen und Abfall vermeiden? Es geht darum, den Umweltschutz langfristig umzusetzen, nicht nur kurzfristig Müll zu trennen oder Altpapier zu sammeln.
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