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Schritt für Schritt durch das Wahlverfahren:

Die Größe des Betriebsrates:
  • Bei 5 bis 20 Wahlberechtigten: Ein Betriebsrat
  • Bei 21 bis 50 Wahlberechtigten: Drei Betriebsräte
  • Bei 51 bis 100 Wahlberechtigten: Fünf Betriebsräte
  • Bei 101 bis 200 Wahlberechtigten: Sieben Betriebsräte
  • 201 bis 500 Wahlberechtigten: Neun Betriebsräte
Die Staffelung für größere Betriebe ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nachzulesen!

Kontakt

Schwanthalerstraße 64
80336 München

Tel. 0 89 / 55 93 36 0
Fax 0 89 / 53 80 49 4

geschaeftsfuehrung
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